
Mit Sonnenstrom können Sie rechnen – feste Einspeisevergütung für Ihren Sonnenstrom mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Die Förderung von Photo-
voltaikanlagen wird heute, neben zinsgünstigen Krediten der KfW, durch das Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) geregelt. Dieses Gesetz garantiert eine attraktive Einspeisevergütung, deren Höhe vom Jahr der Installation der Solarstromanlage abhängt und für 20 Jahre garantiert wird. Bei Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Schallschutzwänden betrug der Vergütungssatz für Anlagen bis 30 kWp 57,4 Cent je kWh beim Inkrafttreten des Gesetzes. Dieser Zuschuss verringert sich jedes Jahr um 5%. Wird eine Solarstromanlage z.B. im Jahr 2008 installiert, beträgt die Einspeisevergütung 46,74 Cent je kWh.